Eintritts- und Nutzungsbedingungen
I. Benutzung des egapark-Geländes
1. Die Eintritts- und Nutzungsbedingungen sind für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des egapark-Geländes erkennt jeder Besucher diese an.
2. Der egapark Erfurt darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Manipulierte Eintrittskarten werden von der Erfurter Garten- und Ausstellungs gemeinnützige GmbH (ega) [ega GmbH] entschädigungslos eingezogen. Dies gilt auch bei einer missbräuchlichen Verwendung der personengebundenen Saisonkarte.
3. Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Kassen-Öffnungszeiten können den Aushängen an den Eingängen zu dem egapark-Gelände entnommen werden. Das Gelände ist während der Saisonöffnungszeiten (wenn ein Entgelt für den Besuch erhoben wird), spätestens bis 22:00 Uhr zu verlassen. In der Zeit, in der kein Entgelt für den Besuch des egapark-Geländes geschuldet ist, ist der egapark Erfurt bis 18:00 Uhr an den Ausgangsdrehkreuzen zu verlassen, sofern keine besonderen Veranstaltungen stattfinden.
4. Sofern ein Entgelt für den Besuch des egapark-Geländes geschuldet ist, hat der Besucher die Eintrittskarte (inkl. Nachweise über Ermäßigungsberechtigungen) bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen unseren Mitarbeitern bzw. der durch uns beauftragten Unternehmen vorzuzeigen. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des egapark-Geländes ihre Gültigkeit.
5. Für spezielle Ausstellungen und Veranstaltungen, für die Besichtigung der Pflanzenschauhäuser und den Besuch unseres Bauernhofes, sowie die Nutzung des Aussichtsturmes gelten gesonderte Öffnungszeiten.
6. Das Kinderplanschbecken ist von Mai bis August täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Für die Nutzung des Planschbeckens gilt zusätzlich die Badeordnung, die im Bereich des Planschbeckens ausgehängt ist.
7. Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem egapark-Gelände nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person gestattet. Bei dem Besuch einer Gruppe von minderjährigen Kindern, bei der wenigstens eine Person das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind der oder die Aufsichtspflichtigen auf Verlangen zum Nachweis ihrer Berechtigung verpflichtet. Bei der Benutzung des Spielplatzes und seiner Spielgeräte sowie des Kinderplanschbeckens sind Alterseinschränkungen und Benutzungs- und Verhaltenshinweise unbedingt zu beachten. Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Die einzelnen Anlagen auf dem Gelände des egapark Erfurt stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zur freien Nutzung zur Verfügung. Mobile Sitz- und Liegemöbel sind in den jeweiligen Parkbereichen zu belassen und sollen nicht zweckentfremdet werden. Die Benutzung der Sitz- und Liegemöbel erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit für einzelne Anlagen und Hallen ein besonderes zusätzliches Entgelt verlangt wird, ist dieses an deren Eingang besonders vermerkt.
9. Fundsachen sind an die Mitarbeiter des egapark Erfurt bzw. an durch uns beauftragte Unternehmen abzugeben und werden entsprechend der Fundsachenordnung der ega behandelt.
10. Bei Bild- und Tonaufnahmen ist Rücksicht auf andere Besucher zu nehmen.
11. Für die Nutzung des Kletterfelsens gelten besondere Nutzungsbedingungen, die an dessen Eingang ausgehängt sind.
II. Warnhinweise
1. Der egapark Erfurt ist ein Flächendenkmal, daher kann es zu Unebenheiten im Gelände durch Wurzel- und Plattenverschiebungen kommen.
2. Auf Grund der Witterungsverhältnisse (Regen, Eisregen, Schneefall, nasses Laub usw.) kann es auf dem Gelände des egapark Erfurt zu Rutschgefahr und anderen Gefährdungen kommen. Die Besucher werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Gelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, also Absperrungen durch Seile, Zäune, Bäume und ähnlichem zu beachten, für rutschhemmendes Schuhwerk zu sorgen und vorhandene Handläufe zu benutzen.
3. Eltern und andere Aufsichtspersonen sind verpflichtet, für die Sicherheit der beaufsichtigten Personen Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.
4. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Dies gilt insbesondere für Wasserflächen, alle Spielangebote etc. und geländebedingte Höhenunterschiede, bei denen eine erhöhte Absturzgefahr besteht. Die Benutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen haben die Gefahren zu berücksichtigen.
5. Die ega ist nicht verpflichtet, alle Wege und Straßen auf dem egapark-Gelände vom Schnee zu beräumen und/oder abzustreuen. Die Nutzung von nicht gestreuten oder nicht von Schnee beräumten Wegen und Straßen erfolgt daher auf eigene Gefahr des Besuchers.
6. Bei besonders gefährlichen Unwetterlagen oder anderen Gefahrensituationen (z.B. maximale Besucherkapazität) ist die Geschäftsleitung der ega GmbH berechtigt, den egapark Erfurt als Ganzes oder in Teilen für den Besucherverkehr zu sperren. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht dann nicht.
7. Bei Funktionsausfall eines Ein- und Ausgangs sind einer der anderen Ein- und Ausgänge zu benutzen.
III. Verbote
2. Das Befahren des Geländes mit Inline-Skates, Skateboards, Rollern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln ist untersagt. Das Mitführen oder Gebrauchen von Fahrrädern, E-Scootern (auch Elektro Scooter, Elektromobile oder Seniorenmobile) und motorbetriebenen Fahrzeugen ist auf dem egapark-Gelände für Besucher ohne ausdrückliche Genehmigung ebenso untersagt. Davon ausgenommen sind Fahrzeuge behinderter Menschen (Rollstühle usw.). Davon ausgenommen sind Fahrzeuge behinderter Menschen (Rollstühle usw.) und Spielgeräte von Kindern bis 6 Jahre. Beim Befahren mit Genehmigung sind die StVO und die ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Fahrräder können an den installierten Fahrradständern außerhalb des egapark Erfurt abgestellt werden.
3. Das Fotografieren und die Aufnahme von Film und Ton zu gewerblichen Zwecken sind nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Vertreter der Presse haben sich als solche auszuweisen und bei der Geschäftsleitung anzumelden.
4. Jeglicher Handel mit Waren oder Dienstleistungen jeder Art sowie deren Bewerbung bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Geschäftsleitung.
5. Musikalische Darbietungen, politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen, Unterschriftensammlungen sind ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Geschäftsleitung untersagt.
6. Für die Pflanzenschauhäuser, den Kinderspielplatz einschl. Kinderbauernhof und die Ausstellungshallen sowie für weitere gesondert ausgewiesene Objekte besteht absolutes Rauchverbot. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
7. Es ist weiterhin verboten:
- Rasenflächen, Pflanzflächen und Sondergärten sowie Wege und Straßen zu beschmutzen oder zu beschädigen,
- Pflanzflächen zu betreten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu beschädigen, oder zu entnehmen (z. B. Pflücken von Obst, Entnahme von Samen, Abknicken von Blüten, Mitnahme ganzer Pflanzen) oder zu beschneiden,
- Bäume zu erklettern oder andere sie beanspruchende Handlungen (z. B. Slacklining o.ä.) durchzuführen,
- das Besucherzentrum in Badebekleidung oder barfuß zu betreten sowie Getränke und Speisen in dem Gebäude zu verzehren,
- Gebäude, Kunstgegenstände, Zäune, Mauern und sonstige Anlagen zu erklettern, zweckwidrig zu nutzen, zu beschädigen oder zu verunstalten,
- ohne Erlaubnis auf dem Gelände zu zelten oder zu übernachten, - Wasser- und Springbrunnenanlagen zu betreten oder in ihnen zu baden (ausgenommen ist das Kinderplanschbecken am Spielplatz),
- Tiere zu füttern,
- Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art bei sich zu führen,
- die Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen zu verrichten,
- offensichtlich mangelhafte Einrichtungen zu benutzen und Baustellen zu betreten
- andere Besucher zu belästigen oder zu gefährden.
8. Das Grillen ist nur an dem dafür vorgesehenen Grillplatz gestattet. Der Grillplatz kann beim Besucherservice angemietet werden.
IV. Veranstaltungen
V. Haftung
VI. Vertragsstrafen
- Bei Mitführen eines Fahrrads oder Kraftrads......10,00 Euro
- Bei Befahren des egapark-Geländes mit Inline-Skates, Skateboard, Rollern, Fahrrad oder motorbetriebenen Fahrzeugen ohne Genehmigung und/oder Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung......30,00 Euro
- Bei verbotenem Mitführen eines Tieres.....50,00 Euro
- Bei Zuwiderhandlungen gegen das absolute Rauchverbot in den genannten Objekten.....35,00 Euro
- Bei Betreten und Nutzen des egapark-Geländes ohne eine gültige Eintrittskarte auf Verlangen nachweisen zu können (gilt nur in der Zeit, in der für die Nutzung des egapark-Geländes ein Entgelt geschuldet ist)......50,00 Euro
- Bei Beschädigung und Mitnahme von Pflanzen, Pflanzenteilen oder Ausstellungsgegenständen.....50,00 Euro
- Bei verbotenem Fotografieren und/oder Aufnahmen von Film und Ton zu gewerblichen Zwecken......250,00 Euro
- Bei verbotenem Handeln mit Waren und Dienstleistungen oder bei Werbung für Waren und Dienstleistungen......500,00 Euro
- Bei Missbrauch der personengebundenen Saisonkarte wird die missbräuchlich eingesetzte Saisonkarte eingezogen.
VII. Schadenersatz
- Für die Beseitigung von Kot, der durch ein vom Besucher mitgeführtes Tier verursacht wurde ...30,00 Euro
- Für die Beseitigung von Plakaten oder ähnlichen Verunstaltungen......150,00 Euro
- Für Beseitigung von Graffitis, so genannten Tags oder ähnlichen Verunstaltungen jeglicher Art von Anlage auf dem egapark-Gelände......500,00 Euro
VIII. Weitere Bestimmungen
Für Informationen, Anfragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an
Erfurter Garten- und Ausstellungs gemeinnützige GmbH (ega)
Magdeburger Allee 34
99086 Erfurt
Telefon 0361 / 564-3737
Fax 0361 / 564-3702
E-Mail info@egapark-erfurt.de
Diese Eintritts- und Nutzungsbedingungen treten am 01.08.2016 in Kraft.
Erfurter Garten- und Ausstellungs gemeinnützige GmbH (ega)
Kathrin Weiß
Geschäftsführerin